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Eine Steigerung der persönlichen Abhängigkeit bedeutete die Leibeigenschaft, die den Bauern unfrei machte. Zwischen Adel und König gab es ein politisch sehr wirksames Bindeglied, das große Herrschaftsgebiete hervorbrachte, das Lehnswesen. Die adligen Gefolgsleute der fränkischen Könige übernahmen mit ihren Leuten den Kampf auf den Pferden (Ritter). Sie gelobten in einem Eid dem Lehnsherrn Dienst, Treue und Gehorsam; dafür erhielten sie ein Lehen, das meist aus Ländereien oder aus Rechtsansprüchen bestand, und das die militärische Ausstattung der Kämpfer ermöglichen sollte. Der König sicherte sich so die Unterstützung des Adels und konnte auf diese Weise seine ihm verpflichtete Gefolgschaft vergrößern.
Im Hochmittelalter stand der König an der Spitze eines Lehnsverbandes. Er verlieh große Herrschaftsbezirke an die Kronvasallen (Adlige und Bischöfe), die ihrerseits Untervasallen mit diesem Besitz belehnten. Diese waren mit ihrem Lehnseid im Deutschen Reich nur dem Kronvasallen, nicht aber dem König verpflichtet. Das führte langfristig dazu, daß die vom König ausgegebenen Lehen der Krone verloren gingen. In der Normandie, in England und später auch in Frankreich wurden dagegen auch die Untervasallen durch einen Eid an den König gebunden (Ligesse).
Die
Kirchenherrschaft bestand zum einen aus grundherrschaftlichen und lehnsrechtlichen
Beziehungen, denn die Kirche vergab Lehen gegen Kriegsdienst und hatte
Grunduntertanen, die ihre Abgaben an die Kirche lieferten. Zum anderen
war die päpstliche Kirche eine Organisation mit Ämtern und Amtsbezirken
wie den Bistümern. Eine neue aufstrebende Bewegung stellten die ab
dem 11. Jh. entstehenden Städte dar. Diese unterlagen zu Beginn immer
der Stadtherrschaft eines Königs, Herzogs oder auch eines Bischofs.
Der Stadtherr übte mit seinen Beauftragten die Rechtsprechung und
Verwaltung aus. Erst im Laufe des 13. und 14. Jh. erkämpften sich
die Bürger die Selbstverwaltung.
Spätestens seit dem 13. Jh. wurden den Territorialherren vom König Rechte bestätigt oder neu verliehen, die eigentlich als Regalien nur dem König zugestanden hätten. Dabei handelte es sich um die Gerichtshoheit, das Geleit-, Münz- und Zollrecht sowie das Recht, Städte und Burgen zu bauen. Am Ende des Mittelalters waren im Deutschen Reich die Landesherren weitgehend vom König unabhängig. In diesen Gebieten waren bereits Ansätze zu frühmoderner Staatlichkeit vorhanden wie Teile einer Beamtenschaft und eine einheitliche Rechtsprechung. Die Fürsten konnten ihr Land allerdings nicht allein regieren, sondern mußten ihre Landstände, nämlich Adel, Städte und Kirche bei wichtigen Fragen, etwa bei der Erhebung einer Steuer, um Einwilligung bitten.
England
und Frankreich entwickelten sich seit dem Hochmittelalter zu geschlossenen
Herrschaftsgebieten, da sich dort der König an der Spitze des
Lehnsverbandes halten konnte.
Der König entlohnte seine Leute durch ein Landgut; das bekamen sie nicht als Eigentum, sondern geliehen: Sie erhielten ein Lehen. Das gleiche taten die begüterten und mächtigen Adligen, auch die Bischöfe und Äbte: Sie übergaben als Lehnsherren dem Lehnsmann ein Lehen. Der Lehnsmann leistete dafür Dienste und schwor Treue, er wurde Vasall seines Herrn. Der Lehnsherr versprach dem Vasall auch Treue und dazu Schutz. Das lateinische Wort für Lehen heißt "beneficium" oder "feudum"; daher kommt der Ausdruck Feudalismus für die Lehnsordnung.
Das Lehnsverhältnis machte den Vasall nicht unfrei. Denn das Besondere des mittelalterlichen Lehnswesens war: Lehnsherr und Lehnsmann schworen sich gegenseitig den Treueid. Er lautete:
"Deine Feinde sind meine Feinde, deine Freunde sind meine Freunde. Ich will dir allzeit treu und gegenwärtig sein, wenn du mich brauchst."
Indem
der Vasall seine Hände in die Hände des Herrn legte und dem Lehnsherrn
huldigte, während der Lehnsherr den Vasall küßte und dadurch
die Huldigung annahm, wurde ein Bündnis zwischen gleichwertigen, wenn
auch nicht gleichrangigen Personen geschaffen. Die Treue sollte Herrn und
Vasall binden. Darum leistete der Vasall nicht nur einzelne meßbare
Dienste, sondern stand dem Herrn mit Rat und Hilfe zur Verfügung,
wenn er sie brauchte. Das Lehnsgut war ein sichtbarer Ausdruck des
Bundes und ein Faustpfand in der Hand des Herrn.
Ein Lehnsmann verlor seinen Besitz und seine Stellung, wenn er die Treue brach, d.h. wenn er den Gehorsam verweigerte. Das Lehnsverhältnis endete gewöhnlich durch den Tod des Lehnsherrn oder des Lehnsmannes. Der neue bzw. alte Herr konnte den Lehnsvertrag erneuern, er mußte nicht. Seit den letzten Karolingern waren die königlichen Lehen im ostfränkischen Reich erblich, so daß der deutsche König gezwungen war, sie an den jeweils Erstgeborenen weiterzugeben (Leihezwang). So verlor der Herrscher viele Königsgüter und die Verfügungsgewalt über manche königlichen Ämter.
Am liebsten verlieh er deshalb seine Lehen an die Kirche. Da die hohen Geistlichen nicht verheiratet waren und keine Erben hatten, konnte der König nach ihrem Tode immer wieder neue Männer seines Vertrauens in hohe Reichsämter bringen. Die riesigen Kirchengüter, die den Klöstern und Bistümern gehörten, galten als Reichsgut, und der König übertrug sie den geistlichen Reichsfürsten auch als Lehen. Dafür mußten diese dem König helfen, Soldaten stellen und den königlichen Hof auf seinen Reisen durchs Land versorgen. Mehr als die Hälfte aller Leistungen für das Reich erhielt der König von der Reichskirche.
Bischöfe, Äbte, Grafen und Herzöge waren häufig Lehnsherr und Lehnsmann zugleich, weil sie das eigene Gut oder das vom König erhaltene Lehen an kleinere Vasallen weiterverliehen. Sie alle bildeten eine Lehnspyramide mit festgelegter Rangfolge (Heerschildornung), an deren Spitze der König stand, darunter seine Vasallen und deren Unter (After-)Vasallen. Die Königs- oder Kronvasallen waren dem König allezeit zu "Rat und Hilfe" verpflichtet. Als Reichsfürsten wirkten sie an der Ausübung der Hoheitsgewalt mit.
Die Lehnspyramide
In
der Lehnspyramide war der Königsvasall zwischen König und Untervasall
die einflußreichste Figur. Wenn er seinen Lehnseid brach und sich
gegen den König stellte, war der Untervasall immer noch an
seinen unmittelbaren Lehnsherrn gebunden, so daß er sogar mit ihm
gegen den König zu Felde ziehen mußte. So kam es, daß
der König stets um das Wohlwollen seiner Vasallen werben mußte.
Je schwächer der König war, um so mächtiger wurden die deutschen
Fürsten.
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König |
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Geistliche Reichs
Bischöfe, Äbte |
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Niedere Ministerialen |
Die Heerschildordnung
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