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Das Lehnswesen im Mittelalter

Lehenseid

Herrschaft über Menschen und Boden

Bereits in der Familie kamen dem Haushaltsvorstand erhebliche Rechte zu; er konnte über die Lebensweise der Familienmitglieder und der Bediensteten weitgehend allein bestimmen. Für den größten Teil der Bevölkerung bildete die Grundherrschaft das herrschaftliche Verhältnis zwischen dem Grundherrn und dem Grunduntertan (Grundholde) - die alltägliche Wirtschaftsform. Sie basierte auf Dienstleistungen und Abgaben, die der Bauer dem Grundherren schuldete, dieser wiederum mußte Schutz und Ordnung gewährleisten, meist auch Recht sprechen. Die Bauern erlangten erst im Spätmittelalter Mitbestimmungsrechte in der Dorfgemeinde. Träger der Grundherrschaft waren der König, der Adel und die Kirche. Viele ehemals freie Bauern begaben sich in diese wirtschaftliche Abhängigkeit, um Schutz zu erhalten, bzw. um Schulden abzuzahlen.

Eine Steigerung der persönlichen Abhängigkeit bedeutete die Leibeigenschaft, die den Bauern unfrei machte. Zwischen Adel und König gab es ein politisch sehr wirksames Bindeglied, das große Herrschaftsgebiete hervorbrachte, das Lehnswesen. Die adligen Gefolgsleute der fränkischen Könige übernahmen mit ihren Leuten den Kampf auf den Pferden (Ritter). Sie gelobten in einem Eid dem Lehnsherrn Dienst, Treue und Gehorsam; dafür erhielten sie ein Lehen, das meist aus Ländereien oder aus Rechtsansprüchen bestand, und das die militärische Ausstattung der Kämpfer ermöglichen sollte. Der König sicherte sich so die Unterstützung des Adels und konnte auf diese Weise seine ihm verpflichtete Gefolgschaft vergrößern.

Im Hochmittelalter stand der König an der Spitze eines Lehnsverbandes. Er verlieh große Herrschaftsbezirke an die Kronvasallen (Adlige und Bischöfe), die ihrerseits Untervasallen mit diesem Besitz belehnten. Diese waren mit ihrem Lehnseid im Deutschen Reich nur dem Kronvasallen, nicht aber dem König verpflichtet. Das führte langfristig dazu, daß die vom König ausgegebenen Lehen der Krone verloren gingen. In der Normandie, in England und später auch in Frankreich wurden dagegen auch die Untervasallen durch einen Eid an den König gebunden (Ligesse).

Die Kirchenherrschaft bestand zum einen aus grundherrschaftlichen und lehnsrechtlichen Beziehungen, denn die Kirche vergab Lehen gegen Kriegsdienst und hatte Grunduntertanen, die ihre Abgaben an die Kirche lieferten. Zum anderen war die päpstliche Kirche eine Organisation mit Ämtern und Amtsbezirken wie den Bistümern. Eine neue aufstrebende Bewegung stellten die ab dem 11. Jh. entstehenden Städte dar. Diese unterlagen zu Beginn immer der Stadtherrschaft eines Königs, Herzogs oder auch eines Bischofs. Der Stadtherr übte mit seinen Beauftragten die Rechtsprechung und Verwaltung aus. Erst im Laufe des 13. und 14. Jh. erkämpften sich die Bürger die Selbstverwaltung.
 

Herausbildung der Landesherrschaft

Die Königsherrschaft erstreckte sich vom Anspruch her auf das gesamte Reich. Die eigentliche Machtgrundlage des Königs war sein Eigenbesitz. Zwar gab es Land, das als Königsgut bezeichnet dem jeweiligen Herrscher zur Verfügung stand, aber im Laufe des Mittelalters erhoben die Fürsten Anspruch auf diese Güter. Seit dem Hochmittelalter stand im Deutschen Reich der Königsherrschaft die Landesherrschaft entgegen.

Spätestens seit dem 13. Jh. wurden den Territorialherren vom König Rechte bestätigt oder neu verliehen, die eigentlich als Regalien nur dem König zugestanden hätten. Dabei handelte es sich um die Gerichtshoheit, das Geleit-, Münz- und Zollrecht sowie das Recht, Städte und Burgen zu bauen. Am Ende des Mittelalters waren im Deutschen Reich die Landesherren weitgehend vom König unabhängig. In diesen Gebieten waren bereits Ansätze zu frühmoderner Staatlichkeit vorhanden wie Teile einer Beamtenschaft und eine einheitliche Rechtsprechung. Die Fürsten konnten ihr Land allerdings nicht allein regieren, sondern mußten ihre Landstände, nämlich Adel, Städte und Kirche bei wichtigen Fragen, etwa bei der Erhebung einer Steuer, um Einwilligung bitten.

England und Frankreich entwickelten sich seit dem Hochmittelalter zu geschlossenen Herrschaftsgebieten, da sich dort der König an der Spitze des Lehnsverbandes halten konnte.
 

Landgüter als Lohn

Wie die anderen Germanen kannten zunächst auch die Franken die Geldwirtschaft des Altertums nicht. Sie tauschten in Naturalien, also in Getreide, Mehl, Käse, Vieh oder sie halfen sich gegenseitig als Handwerker. Wie aber sollte der König und wie sollten die Grafen, Bischöfe und Äbte ihre Helfer und Bediensteten bezahlen? Solange der Herrschaftsbereich noch klein war und alle in unmittelberer Nähe lebten, war eine Bezahlung durch freies Essen, Trinken, Kleiden und Wohnen möglich. Aber das fränkische Königreich dehnte sich immer weiter aus; dem entsprach auch die verzweigte Verwaltung und militärische Sicherung des Reiches. Auch die weltlichen und geistlichen Herren mußten die weitverstreuten Güter bewirtschaften und verwalten lassen.

Der König entlohnte seine Leute durch ein Landgut; das bekamen sie nicht als Eigentum, sondern geliehen: Sie erhielten ein Lehen. Das gleiche taten die begüterten und mächtigen Adligen, auch die Bischöfe und Äbte: Sie übergaben als Lehnsherren dem Lehnsmann ein Lehen. Der Lehnsmann leistete dafür Dienste und schwor Treue, er wurde Vasall seines Herrn. Der Lehnsherr versprach dem Vasall auch Treue und dazu Schutz. Das lateinische Wort für Lehen heißt "beneficium" oder "feudum"; daher kommt der Ausdruck Feudalismus für die Lehnsordnung.

Das Lehnsverhältnis machte den Vasall nicht unfrei. Denn das Besondere des mittelalterlichen Lehnswesens war: Lehnsherr und Lehnsmann schworen sich gegenseitig den Treueid. Er lautete:

"Deine Feinde sind meine Feinde, deine Freunde sind meine Freunde. Ich will dir allzeit treu und gegenwärtig sein, wenn du mich brauchst."
LehenseidIndem der Vasall seine Hände in die Hände des Herrn legte und dem Lehnsherrn huldigte, während der Lehnsherr den Vasall küßte und dadurch die Huldigung annahm, wurde ein Bündnis zwischen gleichwertigen, wenn auch nicht gleichrangigen Personen geschaffen. Die Treue sollte Herrn und Vasall binden. Darum leistete der Vasall nicht nur einzelne meßbare Dienste, sondern stand dem Herrn mit Rat und Hilfe zur Verfügung, wenn er sie brauchte. Das Lehnsgut war ein sichtbarer Ausdruck des Bundes und ein Faustpfand in der Hand des Herrn.
 
 
 

Die Lehnsordnung

Die Herrscher stützten sich im Mittelalter nicht auf öffentliche Einrichtungen, sondern auf Personen (Personenverbandsstaat). Die ganze Ordnung von Staat und Gesellschaft ruhte auf dem Lehnsverhältnis. Der Vasall erhielt ursprünglich ein Lehen für Dienste und Treue. Allmählich drehte sich das Verhältnis um: Dienste wurden geleistet wegen des Lehens. Ein Lehen mußte nicht immer ein Landgut sein; auch ein Amt war begehrt, etwa ein Richteramt, aus dem der Vasall einträgliche Einkünfte (Gerichtsbußen) bezog, oder das Recht, Münzen zu prägen, Zölle zu erheben, Erz- und Salzbergwerke zu nutzen.

Ein Lehnsmann verlor seinen Besitz und seine Stellung, wenn er die Treue brach, d.h. wenn er den Gehorsam verweigerte. Das Lehnsverhältnis endete gewöhnlich durch den Tod des Lehnsherrn oder des Lehnsmannes. Der neue bzw. alte Herr konnte den Lehnsvertrag erneuern, er mußte nicht. Seit den letzten Karolingern waren die königlichen Lehen im ostfränkischen Reich erblich, so daß der deutsche König gezwungen war, sie an den jeweils Erstgeborenen weiterzugeben (Leihezwang). So verlor der Herrscher viele Königsgüter und die Verfügungsgewalt über manche königlichen Ämter.

Am liebsten verlieh er deshalb seine Lehen an die Kirche. Da die hohen Geistlichen nicht verheiratet waren und keine Erben hatten, konnte der König nach ihrem Tode immer wieder neue Männer seines Vertrauens in hohe Reichsämter bringen. Die riesigen Kirchengüter, die den Klöstern und Bistümern gehörten, galten als Reichsgut, und der König übertrug sie den geistlichen Reichsfürsten auch als Lehen. Dafür mußten diese dem König helfen, Soldaten stellen und den königlichen Hof auf seinen Reisen durchs Land versorgen. Mehr als die Hälfte aller Leistungen für das Reich erhielt der König von der Reichskirche.

Bischöfe, Äbte, Grafen und Herzöge waren häufig Lehnsherr und Lehnsmann zugleich, weil sie das eigene Gut oder das vom König erhaltene Lehen an kleinere Vasallen weiterverliehen. Sie alle bildeten eine Lehnspyramide mit festgelegter Rangfolge (Heerschildornung), an deren Spitze der König stand, darunter seine Vasallen und deren Unter (After-)Vasallen. Die Königs- oder Kronvasallen waren dem König allezeit zu "Rat und Hilfe" verpflichtet. Als Reichsfürsten wirkten sie an der Ausübung der Hoheitsgewalt mit.

Lehenspyramide
Die Lehnspyramide

In der Lehnspyramide war der Königsvasall zwischen König und Untervasall die einflußreichste Figur. Wenn er seinen Lehnseid brach und sich gegen den König stellte, war der Untervasall immer noch an seinen unmittelbaren Lehnsherrn gebunden, so daß er sogar mit ihm gegen den König zu Felde ziehen mußte. So kam es, daß der König stets um das Wohlwollen seiner Vasallen werben mußte. Je schwächer der König war, um so mächtiger wurden die deutschen Fürsten.
 
 

1. Heerschild
König
2. Heerschild
Geistliche
Reichs
Erzbischöfe,
Bischöfe,
Äbte
2. Heerschild
Weltliche
fürsten
Herzöge,
Mark-, Land-
und Pfalzgrafen
4. Heerschild
Freie Herren
5. Heerschild
Ministerialen (Ritter)
6. Heerschild
Niedere Ministerialen

Die Heerschildordnung
 

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