Das
Christentum als eine der großen Weltreligionen prägte Europa
im Mittelalter in allen Lebensbereichen; es förderte durch seine Kultur
und Kirchenorganisation die Einheit des Kontinents, aber gleichzeitig auch
die Abgrenzung gegenüber dem Islam und seit der Kirchenspaltung (1054)
gegenüber der griechisch-orthodoxen Welt. Die Christianisierung Europas
erstreckte sich über einen langen Zeitraum: In Gallien und am Rhein
existierten bereits in römischer Zeit (3./4. Jh.) einzelne Gemeinden
und Bischöfe. Im Frankenreich entstanden derartige Organisationen
durch die Mission der irischen und angelsächsischen Mönche vom
6. bis 8. Jh.; Nordeuropa und das Baltikum wurden erst vom 11. bis 14.
Jh. christianisiert. Da die Christianisierung meist "von oben", d.h. durch
die Taufe der Herrscher geschah, denen die Bevölkerung der zeitgenössischen
Auffassung entsprechend zu folgen hatte, blieb die Bekehrung zunächst
oberflächlich. Erst seit dem Hochmittelalter (12./13. Jh.) wurden
mit dem Bevölkerungswachstum mehr Pfarrstellen eingerichtet, und die
kirchliche Versorgung (Seelsorge, Sakramente) konnte intensiviert weren.
So prägte das Christentum zunehmend das Denken, Fühlen und Handeln
der Menschen.
Die Geistlichkeit (Klerus)
Mit
der Kirchenorganisation entwickelte sich der geistliche Stand. Er war durch
die Weihe seiner Mitglieder gegenüber allen anderen Menschen (Laien)
hervorgehoben. Der Klerus, untergliedert in Weltgeistliche (z.B. Priester,
Bischof) und Ordenskleriker (Mönche, Nonnen), war in sich gestuft
nach geistlichen und rechtlichen Befugnissen. Im Mittelalter entstammte
der Hochklerus (Äbte, Bischöfe) meist dem Adel. Kleriker besaßen
besondere Standesvorrechte: Sie waren von der weltlichen Gerichtsbarkeit
befreit und unterstanden nur dem geistlichen Gericht. Ebenso waren sie
von weltlichen Abgaben und Steuern befreit. Zu den Standespflichten des
Klerus zählten das Gebet, ein würdiger Lebenswandel und Ehelosigkeit.
Die materielle Grundlage ihrer Lebensführung erhielten Geistliche
mit ihrem Amt als sogenannte Pfründe. Sie ging aus dem Zehnt (kirchliche
Steuer), aus Opfergaben und vielen Schenkungen der Laien hervor.
Kirche und Welt
Geistliche
und weltliche Bereiche durchdrangen sich im Mittelalter, ohne daß
eine klare Abgrenzung möglich gewesen wäre. So war das Leben
der Menschen von der Geburt (Taufe) bis zum Tod (Sterbesakrament), im Alltag
(durch Fastenvorschriften und Kalender) und an Festtagen (Prozessionen,
Gottesdienste), im Glauben (Himmel und Hölle) und im Weltverständnis
(Gottes Walten in der Natur) durch die geistliche Sphäre geprägt.
Andererseits war der Laieneinfluß in der Kirche erheblich: Die meisten
Kirchen- und Klöstergründungen gingen darauf zurück, daß
Adlige (später auch Bürger) einen Teil ihres Besitzes spendeten
(stifteten), so daß Bauten errichtet und Kleriker versorgt werden
konnten. Da die Stifter selbst oder andere Familienangehörige häufig
Geistliche in den gestifteten Einrichtungen wurden und darüber hinaus
kirchliche Erträge an die Gründer flossen, waren diese Eigenkirchen
(moderner Fachbegriff) massivem Laieneinfluß ausgesetzt. Die Kirchenreform
des 11./12. Jh. mit ihrer Forderung nach Freiheit der Kirche drängte
diesen Einfluß erfolgreich, aber keineswegs völlig zurück.
In ähnlicher Weise wurde der Einfluß der Könige auf die
Kirche beschränkt. Die christlichen Herrscher sahen sich als mit dem
heiligen Öl Gottes Gesalbte (sakrales Königtum) und als von Gott
unmittelbar eingesetzt (Gottesgnadentum). Als ihren Auftrag betrachteten
sie die Durchsetzung der gottgewollten Ordnung in einer christlichen Welt.
Aufgrund dieser Aufassung setzten die deutschen Könige und Kaiser
Bischöfe ein und sogar Päpste ab. Die Reformpäpste, allen
voran Gregor VII., verwehrten ihnen dieses Recht und beanspruchten die
oberste Gewalt sogar in weltlichen Dingen (Investiturstreit).
Aufgaben der Kirche
Neben
Seelsorge, Gottesdienst und Vermittlung der christlichen Lehre besaß
die Kirche im Mittelalter ein weitgefächertes Aufgabenfeld: Nach außen
wirkte insbesondere der Missionsauftrag (einschließlich der Kreuzzüge).
Innerhalb der christlichen Welt war sie bis zum Hochmittelalter in der
Reichsverwaltung (fast nur Kleriker konnten schreiben und lesen) sowie
in Kultur und Bildung (Kloster- und Domschulen) führend. Die gesamten,
heute als Sozialfürsorge bezeichneten Dienste von der Armenspeisung
bis zur Krankenpflege gehörten ebenfalls zu ihrem Wirkungsfeld.
Kritik an der Kirche
Kritik
am Reichtum der Kirche und den in weltlichem Luxus lebenden Geistlichen
gab es im gesamten Mittelalter. Sie führte zu zahlreichen Reformen
(Reformorden, Reformpapsttum). In Westeuropa entstanden seit dem 11. Jh.
Häresien, d.h. Irrlehren aus der Sicht der römischen Kirche,
da sie von der offiziellen Glaubenslehre abwichen. Als soziale Massenbewegungen,
erüllt von Frömmigkeit und dem Glauben an einen besseren Weg
zum Heil, traten in den Städten Oberitaliens, Südfrankreichs,
z.T. auch in Deutschland die Katharer und Waldenser mit ihren Forderungen
nach einer armen Kirche hervor. Die Katharer (griech. die Reinen;
mhd. Ketter, daher auch Ketzer) glaubten an den guten Gott, dem der Teufel
als böser "Gott" und Weltenschöpfer gegenüberstand. Sie
suchten die vom Bösen bestimmte materielle Welt zu überwinden
und lehnten die reiche Kirche, deren Hierarchie, die Sakramente, Fleischgenuß,
die Ehe, Krieg und die Todesstrafe ab. Die Waldenser waren Anhänger
des Lyoner Kaufmanns Valdes (um 1173), der seinen Besitz verschenkt hatte
und als bettelnder Wanderprediger das Armutsideal verkündete. Die
Gegenmaßnahmen der Kirche bestanden neben verstärkter Seelsorge
und Predigt im Ausschluß aus der christlichen Gemeinschaft (Exkommunikation),
der die Waldenser ab 1184 traf. Die Katharer wurden im Albigenserkreuzzug
(1209-1229) weitgehend vernichtet. Seit 1232 verutrteilte eine päpstliche
Verfolgungsbehörde (Inquisition) die Ketzer und übergab sie der
weltlichen Gewalt zur Verbrennung.
Mönche und Nonnen
Das
Mönchtum enstand in Syrien, Palästina und in Ägypten in
der Form des einzeln lebenden Eremiten oder als gemeinsames Leben in einem
Kloster. Diese zweite Ausprägung erhielt durch die Regel des
Benedikt
von Nursia die für das europäische Mönchtum (bis ins
11. Jh.) allgemeingültige Form. Das benediktinische Mönchtum
war geprägt von der Forderung nach persönlicher Armut, Keuschheit,
Gehorsam, dauerndem Aufenthalt im Kloster und durch den Wechsel von körperlicher
Arbeit und Gebet (lat.: ora et labora, bete und arbeite). Da diese strengen
Anforderungen häufig vernachlässigt wurden, kam es in der Geschichte
des Mönchtums immer wieder zu Reformen. Die meisten Orden hatten neben
Klöstern für Männer (1.Orden) auch Frauenklöster (2.Orden).
Mit der Gründung des Klosters Cluny begann unter Betonung des
feierlichen Gottesdienstes eine Rückbesinnung auf die Regel Benedikts.
Gegen den wachsenden Reichtum von Cluny setzten mehrere neue Orden das
ursprüngliche Armuts- und Einsamkeitsideal. Neben den Kartäusern
und Prämonstratensern war der bedeutendste der Zisterzienserorden
(gegründet 1098). In diesen einsam gelegenen, schmucklosen Klöstern,
auf den zahlreichen Außenhöfen arbeiteten die Mönche oder
Nonnen wieder selbst, vor allem aber die gesondert lebenden Laienbrüder
bzw. -schwestern. Die Zisterzienser betrieben Landwirtschaft und waren
an der Binnenkolonisation und der Ostsiedlung beteiligt. Seit dem 13. Jh.
entstand in den Bettelorden der Franziskaner, Dominikaner
und Karmeliter eine völlig neue Form des Mönchtums: Die
Armut des einzelnen Mönchs galt ebenso für den Orden; der Lebensunterhalt
wurde wesentlich durch Betteln erworben. Wichtigste Aufgabe (neben Mission,
Ketzerbekämpfung und Studium) war die volksnahe Seelsorge durch Predigt
und Beichte. Dazu ließen sich die Mönche in den Städten
nieder. Gab es bisher im Kloster überwiegend Adlige, traten nun Bürger
in die Bettelorden ein, die ihrerseits fromme Laienvereinigungen (Dritte
Orden) unterstützten und kontrollierten.
Leistungen der Klöster
Die
ursprüngliche Bestimmung des Klosters war auf das Seelenheil der Mönche
bzw. Nonnen und ihre Fürbitte für andere Menschen ausgerichtet.
Zahlreiche Aufgaben kamen allmählich hinzu:
Viele Klöster dientem dem König oder Landesherrn, der oft auch
Vogt des Klosters war zur Festigung seiner Herrschaft in bestimmten Gebieten,
besonders wenn er Einfluß auf die Wahl des Abtes nehmen konnte. Viele
Äbte übernahmen für den König diplomatische Aufgaben
oder waren in seiner Kanzlei.
Die Klöster boten den Bauern, die sich unter ihren Schutz begaben,
Sicherheit vor den Übergriffen der Grundherren. Im Kloster konnte
gelegentlich auch ein Angehöriger der unteren Volksschichten aufsteigen.
Die Klöster gründeten Schulen, in denen man die lateinische Sprache
sowie Lesen und Schreiben lernte. In den Schreibstuben wurden Werke der
antiken und der mittelalterlichen Literatur abgeschrieben und kostbar ausgemalt.
Die Klöster verfügten daher über reichhaltige Bibliotheken
und hervorragende Lehrer. Auch die Musik erhielt von dem Kirchengesang
der Mönche wichtige Impulse. Mönche waren auch in der Heilkunde
führend.
Die Klöster waren zugleich große Wirtschaftsbetriebe. Die Mönche
machten oft das Land erst urbar und lehrten die Bauern fortschrittliche
Methoden des Obst- und Gartenbaus. Klosterküche, Klosterkeller und
Klosterbrauerei konnten ihre Bedeutung oft bis heute bewahren. Um die Klöster
herum konnten auch Märkte und Städte entstehen.
Ordensregel
Das
Klosterleben war bestimmt durch die Ordensregel: Der durch die Schweigepflicht
geprägte Tag begann bald nach Mitternacht, sah ca. alle drei Stunden
das ausführliche Chorgebet, Lesungen und Gesänge vor, die durch
Arbeit (mehr Lesen und Schreiben als Handarbeit) und eine Hauptmahlzeit
unterbrochen wurden. Zwischen 18 und 20 Uhr begann die Nachtruhe. Die Wirklichkeit
in den Klöstern entsprach oft nicht dem Ideal der Ordensregel. Im
Zentrum der Klosteranlage lag die Kirche, ihr direkt angeschlossen war
die Klausur, d.h. die nur den Mönchen bzw. Nonnen vorbehaltenen Räume
wie Kreuzgang, Schlaf- und Speisesaal. Spital, Herberge, zahlreiche Stallungen
und Wirtschaftsgebäude schlossen sich an. Die Leitung übte mit
Hilfe weiterer Ämter der meist von den Klosterinsassen gewählte
Abt oder Prior, im Frauenkloster die Äbtissin oder Priorin, im Sinne
eines strengen Familienoberhauptes mit umfassenden Befugnissen aus.
Die Lehre von den zwei Schwertern - König und Kirche im Mittelalter
Ebenso
wie im römischen Reich, wo das Christentum 380 zur Staatsreligion
geworden war, bestanden auch im Frankenreich nach der Taufe Chlodwigs enge
Beziehungen zwischen Staat und Kirche. Wiederholt baten die Päpste
im 8. Jahrhundert die Franken um Unterstützung gegen die Langobarden,
während Pippin die Hilfe des Papstes brauchte, um als König anerkannt
zu werden. Die fränkischen und deutschen Könige und Kaiser betrachteten
sich als Schutzherr und "Schwert" der Kirche und fühlten sich auch
verpflichtet einzugreifen, wenn in dieser Uneinigkeit herrschte. So konnte
noch Kaiser Heinrich III. 1046 auf den Synoden (Kirchenversammlungen) von
Sutri und Rom hintereinander drei Päpste absetzen. Hinzu kam, daß
der deutsche König für sich das Recht beanspruchte, Bischöfe,
Erzbischöfe und Äbte, die gleichzeitig weltliche Fürsten
waren, zu investieren (einzusetzen). Otto der Große z.B. hatte
dieses Recht planmäßig ausgenutzt, um seine Macht im Reich zu
erweitern (Ottonische Reichskirchenpolitik).
Im
11. Jahrhundert griff man aber auf die schon alte Lehre von den zwei Gewalten
zurück. Diese verdeutlichte man nach einem Vers aus dem Lukas-Evangelium
(22,38) mit dem Bild von den "zwei Schwertern", einem geistlichen, das
der Papst, und einem weltlichen, das der Kaiser halte. Die Kaiser waren
der Meinung, daß beide Schwerter unmittelbar von Gott an Kaiser und
Papst verliehen würden, während nach päpstlicher Auffassung
der Papst beide Schwerter empfing und das weltliche an den Kaiser weitergab.
Der Papst erhob damit den Anspruch, über dem Kaiser zu stehen.
Eine
Reihe von Päpsten, die unter dem Einfluß der von Kloster Cluny
ausgehenden Reformbewegung standen, versuchte, diesen Anspruch durchzusetzen.
So legte 1059 Papst Nikolaus II. durch das Papstwahldekret (-gesetz)
fest, daß der Papst durch das Kollegium der Kardinäle zu wählen
sei, und sprach damit dem Kaiser das Recht ab, Päpste ein- und abzusetzen.
1075 erhob Papst Gregor VII. im Dictatus Papae (Diktat des Papstes)
Ansprüche, die noch erheblich weiter gingen: Nur noch der Papst dürfe
Bischöfe absetzen und investieren. Er könne den Kaiser absetzen
und die Untertanen vom Treueid gegen ungerechte Herrscher entbinden.
Damit
begann der Investiturstreit, denn der deutsche König Heinrich
IV. wollte auf sein Recht zur Investitur von Bischöfen nicht verzichten.
1076 erklärten Heinrich IV. und die deutschen Bischöfe auf der
Synode von Worms Gregor für abgesetzt. Der Papst bannte daraufhin
den König, d.h., er schloß ihn aus der kirchlichen Gemeinschaft
aus. Die Fürsten des Reiches verlangten von Heinrich, daß er
sich binnen eines Jahres vom Bann lösen müsse. Daraufhin zog
dieser mitten im Winter über die tiefverschneiten Alpenpässe
nach Italien dem Papst entgegen, der auf dem Weg nach Deutschland war,
um mit den Fürsten über das Schicksal des Königs zu entscheiden.
Indem er drei Tage hintereinander im Büßergewand vor der Burg
Canossa
erschien ("Gang nach Canossa"), wohin sich der Papst zurückgezogen
hatte, zwang Heinrich ihn, den Bann zu lösen.
Einmal
vom Kirchenbann befreit, festigte er seine Machtposition in Deutschland
wieder, obwohl die Fürsten inzwischen einen Gegenkönig gewählt
hatten. Dann zog er nach Italien, wo er einen Gegenpapst gegen Gregor VII.
wählen ließ, der ihn zum Kaiser krönte.
Heinrich
IV. hatte in der Investiturfrage nicht nachgegeben. Sein Nachfolger Heinrich
V. jedoch schloß 1122 einen Kompromiß mit dem Papst, das sogenannte
Wormser Konkordat. Hierin wurde festgelegt, daß die geistlichen
Fürsten ihre weltlichen Rechte (Temporalia) vom König, ihre geistlichen
(Spiritualia) aber vom Papst erhielten. In Deutschland (und nur hier) bekam
der König das Recht, selbst oder durch einen Vertreter bei Bischofs-
und Abtswahlen zugegen zu sein und bei einer strittigen Wahl zu entscheiden.
Die Vergabe der Temporalien lag hier auch vor der geistlichen Zeremonie,
so daß niemand gegen den Willen des Königs zum Bischof oder
Abt gemacht werden konnte.
Mit
dem Wormser Konkordat waren die Streitigkeiten zwischen Papst- und Königtum
noch nicht beendet. So setzten die deutschen Könige allmählich
ihren Anspruch auf den Kaisertitel auch ohne Krönung durch den Papst
durch, und andererseits schalteten sich die Päpste noch wiederholt
in die Nachfolgeregelung und die Politik in Deutschland ein. Eine so tiefgehende
Auseinandersetzung wie der Investiturstreit fand aber nicht mehr statt.
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