Wesenszüge der mittelalterlichen Agrargesellschaft
Die
meisten Menschen lebten und arbeiteten auf dem Lande. Die einfache Technik
und die geringen Ertäge führten dazu, daß zunächst
kaum mehr produziert werden konnte, als zur eigenen Versorgung benötigt
wurde (Subsistenzwirtschaft). Der soziale und wirtschaftliche Mittelpunkt
des einzelnen war die Familie, in der das männliche Oberhaupt
umfassende Verfügungsgewalt besaß. Die weitgehende Abhängigkeit
von der Natur bedrohte die Menschen; sie reagierten darauf mit Wertvorstellungen,
die das Bestehende zu wahren suchten. Die Erfahrung immer gleicher Jahresrhythmen
und weitgehend unveränderter Lebensbedingungen führte zur Betonung
der Tradition. Die Herren übten die Herrschaft fast ohne Verwaltung,
aufgrund persönlich gestalteter Abhängigkeitsverhältnisse
aus.
Eine
Dynamisierung erfuhr die Gesellschaft seit dem 11. und 12. Jh. durch den
Aufschwung der Städte. Bevölkerungswachstum und die Steigerung
der landwirtschaftlichen Produktivität ermöglichten eine zunehmende
Arbeitsteilung und Spezialisierung: Neben die Landwirtschaft trat jetzt
das Handwerk und der Markt mit den Kaufleuten als Zentrum des Warenaustausches
(arbeitsteilige Verkehrswirtschaft).
Gesellschaftsstruktur
Die
Bauern
bildeten
die Mehrheit der Bevölkerung (80 bis 90%); sie waren mit wenigen Ausnahmen
halbfrei oder unfrei, d.h. an den Boden gebunden und einem Herrn unterworfen.
Von diesem erhielten sie gegen Abgaben und Dienste Land zur eigenen Bearbeitung.
Der Grundherr übernahm, da es einen Staat im modernen Sinne
nicht gab, dessen Funktionen (Schutz, Gericht, Hilfeleistungen). Bevölkerungswachstum,
Siedlungsbewegung und Stadtentwicklung führten seit dem 11. und 12
Jh. zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Rechtsstellung der Bauern,
die nun überwiegend in Dörfern mit eigener Verwaltung lebten.
Diese Aufschwungsphase endete im 14. Jh., als die wachsende Bevölkerung
nicht mehr ernährt werden konnte. Zusammen mit den Pestwellen reduzierte
die Agrarkrise die Bevölkerung um ein Drittel. Sie brachte für
viele Bauern eine Verschlechterung der Lebensbedingungen, was sich in einer
zunehmenden Zahl von Unruhen äußerte.
Der
Adel
besetzte im gesamten Mittelalter die weltlichen und kirchlichen Führungspositionen.
Als Besitzer großer Ländereien (Grundherren) verfügten
die Adligen über die notwendige materielle Versorgung, um ihre Herrschaftsaufgaben
in Krieg, Verwaltung und Gericht wahrzunehmen. Zusätzlich zum Eigenbesitz
erhielten sie von König Land bzw. Rechte als Lehen, um auf dieser
Grundlage bestimmte Reichsämter wahrzunehmen. In dieses Lehnssystem
war bis zum 12. Jh. der gesamte Adel integriert; es entstand eine genau
abgestufte Rangfolge, die Heerschildordnung: König - Hochadel
- niederer Adel. Die ursprünglich unfreien Dienstmannen (Ministeriale)
stiegen zum niederen Adel auf. Gemeinsames Ideal der Adligen war die ritterliche
Lebensführung. In den Landesherrschaften (Territorien) des Hochadels
entwickelten sich im Spätmittelalter die Ansätze zum modernen
Flächenstaat.
Städte
und Stadtbewohner gab es - abgesehen von den Resten der Römerstädte
- erst seit der Aufschwungsphase des 11./12. Jahrhunderts. In einem allmählichen
Emanzipationsprozeß erlangten die Stadtbewohner persönliche,
wirtschaftliche und politische Freiheitsrechte. Diese Entwicklung war eng
verknüpft mit der Entfaltung des Handels und Fernhandels, der gewerblichen
Produktion für den Markt, der Entstehung der Stadtgemeinde und der
städtischen Selbstverwaltung durch den Rat. Die Städte beeinflußten
vielfältig die weitere Entwicklung: So orientierte sich die landwirtschaftliche
Produktion zunehmend an den städtischen Bedürfnissen, die Geldwirtschaft
löste vielfach die Naturalwirtschaft ab, eine eigene Stadtkultur entstand,
städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit trugen zur Modernisierung
der Landesherrschaften bei. Diese integrierten die meisten Städte
(außer den Reichsstädten) in ihre Territorien und begrenzten
damit deren Freiheiten.
Periodisierungsproblematik
Die
Epoche des Mittelalters umfaßte den Zeitraum von ca. 500 bis ca.
1500. Der Begriff wurde von den Humanisten geprägt, die damit die
"dunkle" Zeit zwischen der als Vorbild gesehenen Antike und der als neues
Zeitalter empfundenen eigenen Epoche bezeichneten. Geht man jedoch von
der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung aus, ergeben sich
als Zäsuren eher das 11. Jh. (Stadtentwicklung, endgültige Herausbildung
des Adels- und Bauernstandes) und das 19. Jh. (Ende der Agrargesellschaft).
Diese Zeiteinteilung liegt dem Begriff Feudalismus (lat. feudum, Lehen)
zugrunde, der das Lehnswesen und die Grundherrschaft als bestimmende Epochenstrukturen
ansieht.
Stände und Randgruppen
Im
frühen Mittelalter unterschied man nach dem persönlichen Rechtsstand
zwischen Freien (Adel, Freibauern) und Unfreien, d.h. der Masse der abhängigen
Bevölkerung. Neben diese durch die Geburt bestimmte Zweiteilung trat
eine politische: die militärisch mächtigen Freien herrschten
über die Masse der Schutzbedürftigen. Seit der Jahrtausendwende
entwickelten Geistliche die Vorstellung einer Dreiteilung nach bestimmten,
für die Gesellschaft notwendigen Funktionen: Der Klerus stellte
durch das Gebet die Verbindung zu Gott her, der Adel beschützte
aufgrund seiner militärischen Macht die Menschen, die Bauern
erarbeiteten das zum Leben Notwendige für alle. Mit der Entstehung
der Städte im Hochmittelalter entsprach dieses Schema immer weniger
der Realität. Der Beruf wurde nun zum wichtigsten Prinzip der aufgefächerten
Ständegesellschaft. Die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen war
jedoch weniger von dieser Ständevorstellung geprägt, sondern
von fest umrissenen, in sich gegliederten Gruppen, die gleichsam nebeneinander
standen (z.B. Fronhofsverband, Dorfgemeinschaft, Zünfte).
Randgruppen
ließen sich anhand ihrer Mobilität oder ihrer Seßhaftigkeit
unterscheiden. Als nichtseßhafte Gruppen galten z.B. Wanderbettler,
entlassene Söldner, Akrobaten, Possenreißer, Spielleute und
Zigeuner. In einer wenig mobilen und von festen Ordnungsvorstellungen geprägten
Gesellschaft wurden diese "Unbehausten" abgelehnt. Zu den seßhaften
bzw. stationären Randgruppen zählten z.B. Bettler, Aussätzige
und die Angehörigen unehrlicher Berufe. Weil viele von ihnen für
die Gesellschaft notwendig waren, wurden sie toleriert, wohnten jedoch
abgesondert.
Als unehrliche Berufe galten verachtete Tätigkeiten, denen
das gesellschaftliche Ansehen, die sogenannte Ehre, fehlte. Dazu zählten
vermutlich wegen ekelerregender Arbeiten z.B. Abdecker, Totengräber,
Henker, Bader (Chirurg), wegen einer ländlichen (also unfreien Herkunft)
z.T. auch Müller und Weber, wegen vermeintlich unmoralischer Tätigkeiten
auch Prostituierte und Gaukler.
Der Ausgrenzungsprozeß
Die
Marginalisierung,
d.h. der Prozeß der Ausgrenzung, setzte angebliches oder tatsächliches
Anderssein (z.B. Mißbildung, Armut) oder abweichendes Verhalten von
den geltenden Normen und Werten voraus. Indem die Gesellschaft mit unterschiedlichen
Formen der Ab- bzw. Ausgrenzung reagierte, produzierte sie die Randgruppen.
Solche Maßnahmen konnten die Verächtlichmachung sein, sie wurden
gesteigert durch Stigmatisierung, d.h. Kennzeichnung durch Kleidung (bei
Prostituierten) oder Abzeichen (Judenfleck, Bettlermarken). Durch eine
erzwungene Absonderung entstanden Randgruppenquartiere (Judenghetto, Dirnenhäuser).
Im Extremfall kam es zu Kriminalisierung, zu Vertreibungen und Pogromen.
Marginalisierungsprozesse fanden verstärkt im Spätmittelalter
statt. Sie sind als Reaktion auf Bedrohungsängste aufgrund der Pestwellen
und wirtschaftlichen Krisen zu verstehen, in denen die Menschen Sündenböcke
suchten.
Die Juden im Mittelalter
Die
Juden lebten seit ihrer Vertreibung aus Palästina in der "Diaspora".
Als Händler und Kaufleute kamen sie mit dem römischen Heer bis
an die Grenzen des Römerreiches und blieben dort auch nach seinem
Zusammenbruch. Die Frankenkönige nahmen die Juden, die wie andere
Fernhändler als schutzlose Fremde galten, unter besonderen Königsschutz
(wofür sie hohe Abgaben erhielten).
Mit
dem Aufstieg der Städte wuchs die Bedeutung der Juden, die man seit
dem 12. Jh. respektvoll als "kaiserliche Kammerknechte" bezeichnete. Sie
hatten jedoch als Minderheit auch ihre Feinde. In der Mehrzahl der Städte
waren die Juden jedoch als Mitbürger geduldet, wenn nicht sogar angesehen.
Sie bildeten als Glaubensgemeinschaft eine eigene Gruppe in der Stadt (wie
z.B. auch die Geistlichen), hatten ihren eigenen Wohnbezirk (da sie nur
dort Häuser erwerben und bewohnen durften): Die "Judengasse" oder
das "Judenviertel" (später als "Ghetto" bezeichnet), besaßen
oft eine eigene Gerichtsbarkeit, eine eigene Schule und selbstverständlich
ihre Synagoge. In deren Nähe entstanden oft weitere Einrichtungen
für die Gemeinschaftsbedürfnisse der Judengemeinde: ein Friedhof,
ein Hospiz, ein Tanz- und ein Badehaus, eine Bäckerei, wo das "ungesäuerte
Brot" hergestellt wurde. Sie mußten sich durch Spitzhut und gelben
Fleck kenntlich machen.
In
vielen Städten - etwa in Köln, Prag, Wien oder Frankfurt - haben
die Juden tatkräftig am wirtschaftlichen Aufstieg, am Handel und Ausbau
der Stadt mitgewirkt und bedeutende Kunstwerke geschaffen. Nur: Von den
Zünften der Handwerker und der städtischen Selbstverwaltung blieben
sie ausgeschlossen; alle Berufszweige außer Geldgeschäften,
Pfandleihe und Trödel waren ihnen verschlossen. Ihre Sonderstellung
wurde den Juden dann zum Verhängnis, wenn in Krisenzeiten das Volk
einen "Sündenbock" suchte. Sie galten als Verursacher der großen
Pest, die auch in den Städten wütete. Ihre Tüchtigkeit als
Geldverleiher durch Pfandgeschäfte zog den Zorn der Bevölkerung
auf sich. Sie wurden als Wucherer (Wucher: Geldverleih gegen hohen Zins)
beschimpft und wurden verfolgt, geächtet und getötet. Häufig
war der Haß gegen die Juden vorgeschoben. Christen durften kein Geld
verleihen, nach der Bibel war es ihnen verboten. Ihre gute Geschäftstätigkeit
als Geldverleiher und Kaufleute und die damit verbundene Sonderstellung
wurde den Juden während der Kreuzzüge und der Pest zum Verhängnis.
So wurden Juden beim Ausbruch der Kreuzzüge und während der Pestjahre
in grausamer Weise verfolgt, ein Großteil von ihnen getötet.
Schließlich haben zahlreiche deutsche Landesherren im Spätmittelalter
ihre jüdischen Untertanen des Landes verwiesen, worauf sie größtenteils
nach Polen auswanderten.
Gesellschaftliche Konflikte
Mit
der Entstehung von Grundherrschaft und Fronhofsystem traten Herren und
Bauern in ein enges Verhältnis wechselseitiger Pflichten und Leistungen
(Schutz und Land gegen Abgaben und Dienste). Veränderungen in diesem
Verhältnis konnten leicht zu Konflikten führen: So forderten
Grundherren z.B. überhöhte Abgaben, die die Bauern verweigerten.
Frondienste führten die Bauern nachlässig aus, weil z.B. gleichzeitig
Arbeiten auf dem eigenen Acker anstanden. Die vom Grundherrn eingesetzten
Verwalter (Meier) wirtschafteten - zum Nachteil für Herrn und Bauern
- oft in die eigene Tasche. Wurden solche Konflikte nicht gütlich
beigelegt oder zufriedenstellend im Hofgericht entschieden, konnte es zu
weiterreichenden Protestaktionen der Bauern oder auch zu herrschaftlichen
Zwangsmaßnahmen kommen. Bis in das 12. Jh. besaßen solche Konflikte
meist lokalen Charakter. Über das Ausmaß und den Umfang dieser
Auseinandersetzungen sind wir nur sehr lückenhaft unterrichtet, da
die Bauern weder lesen noch schreiben konnten; die zeitgenössischen
Quellen enthalten meist die Sichtweise der Herren.
Ländliche Konflikte
Im
Spätmittelalter (14./15. Jh.) nahm die Zahl der Konflikte zwischen
Herren und Bauern bis zum Bauernkrieg (1525) stetig zu, sie wurden radikaler
und erfaßten größere Gebiete. Ungefähr 60 Revolten
lassen sich im Deutschen Reich nachweisen; auch in Frankreich, Flandern
und England gab es große Bauernaufstände. Die Ursachen waren
vielfältiger Natur. Durch den Bevölkerungsrückgang nach
der Großen Pest (ab 1348) fiel die Nachfrage nach dem Grundnahrungsmittel
Getreide und damit auch dessen Preis. Die Einkommensverluste trafen zunächst
besonders die Grundherren, darunter zahlreiche Klöster, da ihre gesamte
Lebensführung von den Markterlösen abhing. Sie versuchten nun,
mit höheren Forderungen an ihre Bauern einen Ausgleich zu schaffen.
Diese waren durch die Entstehung der Dorfgemeinde selbständiger und
selbstbewußter geworden; sie konnten zudem ihre Verweigerung gut
mit dem "Alten Recht" begründen, das als Bestandteil der göttlichen
Ordnung oft über Jahrhunderte das Verhältnis zwischen Herren
und Bauern bestimmt hatte. Auch innerhalb der einzelnen Dorfgemeinden nahmen
die Konflikte aufgrund des Anwachsens der benachteiligten ländlichen
Unterschichten (Knechte, Mägde, Tagelöhne) zu. Darüber hinaus
entstanden mit der Herausbildung der Landesherrschaften weitere Konflikte:
Die spezifischen Formen des frühmodernen Staates mit Steuern, Gerichtsbarkeit
und Verwaltung schränkten die gewachsenen Strukturen der Grundherrschaften
und Dorfgemeinden (z.B. durch die Abschaffung des Dorfgerichts) massiv
ein; sie belasteten außerdem die Bauern zusätzlich.
Städtische Konflikte
In
den entstehenden Städten des 11. und 12. Jh. war die Herrschaft des
Stadtherrn ähnlich umfassend wie auf dem Lande: persönliche Abhängigkeit
mit entsprechenden Abgaben und Diensten, eingeschränkte Freizügigkeit,
begrenztes Besitz- und Erbrecht, keine Selbstverwaltungs- und Gerichtskompetenzen.
Dies alles war jedoch für die neue, nichtagrarische Wirtschaftsweise
des Handels und des Handwerks hinderlich. In zahllosen Konflikten mit den
Stadtherren errangen vor allem die größeren Städte Rechte
und Freiheiten. So wurde z.B. in vielen Städten der Bischof aus der
Stadt vertrieben. In diesen Auseinandersetzungen bildete sich auch die
Stadtgemeinde heraus.
Im
14. und 15. Jh. lassen sich etwa 200 innerstädtische Unruhen in ca.100,
meist größeren Städten des Deutschen Reichs feststellen.
Anlaß zu diesen Bürgerkämpfen gaben meist die tatsächliche
oder vermeintliche Mißwirtschaft bzw. der Amtsmißbrauch des
nur von wenigen Familien (Patriziat) beherrschten Rates. Die oft blutigen
Auseinandersetzungen führten häufig zu einer Beteiligung zusätzlicher
Gruppen am Rat (z.B. der Zünfte). Daneben gab es in den größeren
Städten weitere Konfliktherde, so z.B. zwischen Meistern und Gesellen
oder zwischen Geistlichen und Bürgern im Streit um die Steuerfreiheit.
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