Das
mittelalterliche Dorf war meist eine geschlossene Ansiedlung einer Gruppe
von Bauernhöfen (zwischen 10 und 30) mit ca. 200-300 Einwohnern. Die
Dorfgemeinde bildete eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft; sie verfügte
über gemeinsame Anlagen und regelte aufgrund eigener Rechte viele
ihrer Angelegenheiten selbständig.
Nach
der Völkerwanderungszeit (ca. 500) war das Siedlungsbild in Mitteleuropa
geprägt von Einzelhöfen oder kleineren Siedlungen. Für die
ländlichen Bewohner wurde der Sitz des Grundherrn (Fronhof) wirtschaftliches,
soziales und politisches Zentrum. Mit dem Bevölkerungswachstum, besonders
seit Mitte des 11. Jh., weiteten sich die Siedlungen und Ackerflächen
aus. Der Austausch mit den entstehenden Städten veränderte die
dörfliche Wirtschaftsstruktur. Durch die Auflösung der Fronhöfe
im 12. Jh. mußten die Bauern weniger Dienste leisten und erhielten
z.T. mehr Land. Sie konnten dadurch unabhängiger und selbständiger
wirtschaften. Dorfwirtschaft und Dorfgemeinde entwickelten sich so zum
Mittelpunkt des bäuerlichen Lebens; dies um so mehr, als mit der Einführung
der Dreifelderwirtschaft im Dorf zahlreiche Absprachen notwendig wurden.
Mit der wachsenden Aufgabenfülle entwickelte sich die Dorfgenossenschaft.
Wie sahen die Dörfer aus?
Die
einzelnen Dörfer lagen in der Regel nur wenig voneinander entfernt.
Das wird verständlich, wenn man berücksichtigt, daß es
im Mittelalter in Deutschland schätzungsweise 170 000 Dörfer
gab, während es heute nur noch rund 30 000 Gemeinden sind. Zwischen
den Dörfern markierten Pfähle und Steine die Grenze, die "Mark".
Das Erscheinungsbild des hochmittelalterlichen Haufendorfs ließ
drei unterschiedliche Bereiche, die zusammen als Dorfgemarkung bezeichnet
werden, erkennen:
Das eigentliche Dorf mit einzelnen Hofstätten, zu denen Wohn-
und Wirtschaftsgebäude sowie meist ein Garten gehörte. Der zentrale
Dorfplatz war Versammlungs- und Gerichtsort, hier lagen Kirche, Friedhof
und gemeinschaftliche Einrichtungen (z.B. Brunnen oder Backhaus).
Die Ackerflur, die häufig vom Dorfkern durch einen Zaun (Dorfetter)
getrennt war, der das Vieh zurückhielt und den besonderen Rechts-
und Friedensbezirk des Dorfes begrenzte. Die Ackerflur war entsprechend
der Dreifelderwirtschaft in mehrere Feldblöcke (Sommer-, Wintersaat,
Brache) aufgeteilt, in denen jeder Hof einzelne Parzellen bewirtschaftete.
Die Feldblöcke wurden einheitlich bebaut, und jeder Bauer mußte
sich einem Flurzwang unterwerfen, um Aussaat und Ernte des Feldnachbarn
nicht zu stören.
Die Allmende, die von den Dorfbewohnern gemeinsam genutzt wurde
und aus Weide- und Waldfläche sowie Gewässern bestand.
Die soziale "Rangordung" im Dorf
Am
meisten angesehen waren der "Meier", der Verwalter des Hofes, der
dem Grundherrn gehörte, und der "Schultheiß", mit einem
großen und von dem Grundherrn mit besonderen Rechten ausgestatteten
Hof (je nach geographischer Lage umfaßte so ein Hof ca. 10 bis 40
Hektar), der wie ein Bürgermeister die Obrigkeit im Dorf vertrat.
Mit ihnen zusammen saßen die "Voll- oder Hufenbauern" (ca.
ein Drittel der dörflichen Bevölkerung) in der Gemeindeversammlung.
Nur diese Oberschicht besaß das uneingeschränkte Nutzungsrecht
an der Allmende.
Die
Mehrheit der dörflichen Bevölkerung stellte dagegen die ländliche
Unterschichten: "Halb- und Viertelhufner", deren Höfe durch
Erbteilung verkleinert worden waren; die "Häusler oder Kätner"
(von Kate, d.h. Hütte), die fast gar kein Land und nur ein armseliges
Häuschen besaßen und deshalb ihr Brot im Taglohn verdienten,
indem sie bei größeren Bauern aushalfen (dort lebten auch Knechte
und Mägde als Gesinde gegen Unterkunft, Kost und einen geringen Lohn)
oder ein Dorfgewerbe ausübten, z.B. als Weber, Schuster oder Schneider.
Oft konnten sich die ärmeren Dorfbewohner nicht satt essen.
Bisweilen
konnten auch Müller und Schmied im Dorf "das Sagen" haben.
Jeder Dorfbewohner war aber mehr oder weniger von einem Grund- und Gerichtsherrn
abhängig.
Dorfverwaltung
Mit
der Auflösung des Fronhofsystems gingen viele Verwaltungsaufgaben
des ländlichen Raumes auf das Dorf über. Diese Aufgaben übernahmen
zunehmend die dörfliche Oberschicht und die Vollbauern selbst. Das
führte zur Herausbildung dörflicher Ämter und Organe. An
der Spitze stand der meist vom Dorfherrn bestimmte Vorsteher (Schulze,
Schultheiß o.ä.), der auch die Gemeindeversammlulng leitete.
Die hier versammelten Vollbauern bestimmten über die Finanzen, die
Anbauordnung (Flurzwang) und die Verwaltung. Sie ernannten deren Amtsträger
(z.B. Forstwart, Hirten), erließen dörfliches Recht und kontrollierten
Gemeinschaftseinrichtungen. Zuweilen wählten sie auch das Dorfgericht,
sorgten für den Kirchenbau und die Dorfarmen. Am Ende des Mittelalters
erstarkten die Landesfürsten und Schränkten die dörfliche
Selbstverwaltung ein.
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