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Das mittelalterliche Dorf

Das Dorf

Das mittelalterliche Dorf war meist eine geschlossene Ansiedlung einer Gruppe von Bauernhöfen (zwischen 10 und 30) mit ca. 200-300 Einwohnern. Die Dorfgemeinde bildete eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft; sie verfügte über gemeinsame Anlagen und regelte aufgrund eigener Rechte viele ihrer Angelegenheiten selbständig.

Nach der Völkerwanderungszeit (ca. 500) war das Siedlungsbild in Mitteleuropa geprägt von Einzelhöfen oder kleineren Siedlungen. Für die ländlichen Bewohner wurde der Sitz des Grundherrn (Fronhof) wirtschaftliches, soziales und politisches Zentrum. Mit dem Bevölkerungswachstum, besonders seit Mitte des 11. Jh., weiteten sich die Siedlungen und Ackerflächen aus. Der Austausch mit den entstehenden Städten veränderte die dörfliche Wirtschaftsstruktur. Durch die Auflösung der Fronhöfe im 12. Jh. mußten die Bauern weniger Dienste leisten und erhielten z.T. mehr Land. Sie konnten dadurch unabhängiger und selbständiger wirtschaften. Dorfwirtschaft und Dorfgemeinde entwickelten sich so zum Mittelpunkt des bäuerlichen Lebens; dies um so mehr, als mit der Einführung der Dreifelderwirtschaft im Dorf zahlreiche Absprachen notwendig wurden. Mit der wachsenden Aufgabenfülle entwickelte sich die Dorfgenossenschaft.
 

Wie sahen die Dörfer aus?

Die einzelnen Dörfer lagen in der Regel nur wenig voneinander entfernt. Das wird verständlich, wenn man berücksichtigt, daß es im Mittelalter in Deutschland schätzungsweise 170 000 Dörfer gab, während es heute nur noch rund 30 000 Gemeinden sind. Zwischen den Dörfern markierten Pfähle und Steine die Grenze, die "Mark". Das Erscheinungsbild des hochmittelalterlichen Haufendorfs ließ drei unterschiedliche Bereiche, die zusammen als Dorfgemarkung bezeichnet werden, erkennen:
Dorfstruktur
  1. Das eigentliche Dorf mit einzelnen Hofstätten, zu denen Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie meist ein Garten gehörte. Der zentrale Dorfplatz war Versammlungs- und Gerichtsort, hier lagen Kirche, Friedhof und gemeinschaftliche Einrichtungen (z.B. Brunnen oder Backhaus).
  2. Die Ackerflur, die häufig vom Dorfkern durch einen Zaun (Dorfetter) getrennt war, der das Vieh zurückhielt und den besonderen Rechts- und Friedensbezirk des Dorfes begrenzte. Die Ackerflur war entsprechend der Dreifelderwirtschaft in mehrere Feldblöcke (Sommer-, Wintersaat, Brache) aufgeteilt, in denen jeder Hof einzelne Parzellen bewirtschaftete. Die Feldblöcke wurden einheitlich bebaut, und jeder Bauer mußte sich einem Flurzwang unterwerfen, um Aussaat und Ernte des Feldnachbarn nicht zu stören.
  3. Die Allmende, die von den Dorfbewohnern gemeinsam genutzt wurde und aus Weide- und Waldfläche sowie Gewässern bestand.

Die soziale "Rangordung" im Dorf

Am meisten angesehen waren der "Meier", der Verwalter des Hofes, der dem Grundherrn gehörte, und der "Schultheiß", mit einem großen und von dem Grundherrn mit besonderen Rechten ausgestatteten Hof (je nach geographischer Lage umfaßte so ein Hof ca. 10 bis 40 Hektar), der wie ein Bürgermeister die Obrigkeit im Dorf vertrat. Mit ihnen zusammen saßen die "Voll- oder Hufenbauern" (ca. ein Drittel der dörflichen Bevölkerung) in der Gemeindeversammlung. Nur diese Oberschicht besaß das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der Allmende.

Die Mehrheit der dörflichen Bevölkerung stellte dagegen die ländliche Unterschichten: "Halb- und Viertelhufner", deren Höfe durch Erbteilung verkleinert worden waren; die "Häusler oder Kätner" (von Kate, d.h. Hütte), die fast gar kein Land und nur ein armseliges Häuschen besaßen und deshalb ihr Brot im Taglohn verdienten, indem sie bei größeren Bauern aushalfen (dort lebten auch Knechte und Mägde als Gesinde gegen Unterkunft, Kost und einen geringen Lohn) oder ein Dorfgewerbe ausübten, z.B. als Weber, Schuster oder Schneider. Oft konnten sich die ärmeren Dorfbewohner nicht satt essen.

Bisweilen konnten auch Müller und Schmied im Dorf "das Sagen" haben. Jeder Dorfbewohner war aber mehr oder weniger von einem Grund- und Gerichtsherrn abhängig.
 

Dorfverwaltung

Mit der Auflösung des Fronhofsystems gingen viele Verwaltungsaufgaben des ländlichen Raumes auf das Dorf über. Diese Aufgaben übernahmen zunehmend die dörfliche Oberschicht und die Vollbauern selbst. Das führte zur Herausbildung dörflicher Ämter und Organe. An der Spitze stand der meist vom Dorfherrn bestimmte Vorsteher (Schulze, Schultheiß o.ä.), der auch die Gemeindeversammlulng leitete. Die hier versammelten Vollbauern bestimmten über die Finanzen, die Anbauordnung (Flurzwang) und die Verwaltung. Sie ernannten deren Amtsträger (z.B. Forstwart, Hirten), erließen dörfliches Recht und kontrollierten Gemeinschaftseinrichtungen. Zuweilen wählten sie auch das Dorfgericht, sorgten für den Kirchenbau und die Dorfarmen. Am Ende des Mittelalters erstarkten die Landesfürsten und Schränkten die dörfliche Selbstverwaltung ein.

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