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Der Adel im Mittelalter

Der Adel im Mittelalter

Ursprung des Adelsstandes

Unter den Karolingern verbanden sich die Adligen der verschiedenen Regionen mit dem fränkischen Adel zur Reichsaristokratie. Die Ernennung ihrer Mitglieder zu hohen Reichsämtern durch die Könige geschah nach Lehnsrecht: Als königliche Vasallen waren sie mit einem Reichsamt beauftragt, zu dem jeweils ein Amtsgut gehörte. Beides wurde seit dem 10. Jh. erblich und mit den eigenen Besitzungen (Allod) sowie weiteren Herrschaftsrechten zur Machtbasis des Hochadels. Im 11. Jh. setzte ein Strukturwandel des Adels ein: Aus den instabilen adligen Familienverbänden wurden nun aufgrund der männlichen Erbfolge feste Dynastien mit Familiennamen und -wappen sowie Stammburgen. Zugleich begann der massenhafte Aufstieg meist unfreier Dienstmannen (Ministeriale) durch Kriegs- und Verwaltungsaufgaben in den niederen Adel. Dieser war seit ca. 1200 streng vom Hochadel (Reichsfürsten, Grafen, Edelherren) getrennt. Im Spätmittelalter geriet der niedere Adel durch sinkende Einkünfte und Verlust seiner Aufgaben in Krieg und Verwaltung in eine Krise (Raubrittertum).
 

Weltlicher und Geistlicher Adel

Ritter war zunächst der Krieger zu Pferd. Seit dem 11. Jh. wurde diese Berufsbezeichnung zunehmend auf alle angewandt, die zu Pferd kämpften, d.h. auf den gesamten Adel. Beeinflußt durch christliche Vorstellungen (Ritterweihe, Schwertsegen) entwickelte sich eine den Adel insgesamt prägende weltliche Kultur: Vornehmste Aufgabe des Ritters war der Kampf zum Schutz Wehrloser (z.B. Geistliche und Bauern) und in den Ritterorden vor allem gegen die Ungläubigen; sein Verhalten war den ritterlichen Tugenden wie Treue, Verehrung der adligen Dame und Maßhalten verpflichtet. Feste und Turniere galten als Höhepunkte des höfischen Lebens. Das in der höfischen Dichtung (Minnesang) entworfene Idealbild stand in scharfem Kontrast zum mühseligen Alltag der meisten Ritter auf ihren bescheidenen Burgen.

Bischöfe und Äbte entstammten dem Hochadel. Da bei ihnen aufgrund der Ehelosigkeit die Erblichkeit ausgeschlossen war, überließen die Könige ihnen im Rahmen des Lehnswesens bevorzugt Ländereien, Herrschaftsrechte und hohe Reichsämter. Solange die Könige Bischöfe und Äbte einsetzen konnten, waren diese verläßliche Stützen in der Reichsverwaltung und beim Heeresaufgebot (Reichskirchensystem). Als mit der Gregorianischen Reform (um 1100) der Einfluß des Königs und anderer Laien in der Kirche zurückgedrängt wurde, funktionierte dieses System nicht mehr. Vielfach behielten Bischöfe und Äbte ihre Ländereien und weltlichen Herrschaftsrechte: Sie wurden zu geistlichen Reichsfürsten, die die weltlichen Geschäfte ihrer Gebiete (Gericht und Verwaltung) und die militärischen Aufgaben einem adligen Vogt überließen.
 

Landesherrschaft des Hochadels

Während sich im Frühmittelalter Herrschaft vor allem auf Personen erstreckte, entwickelte sich seit dem 12. Jh. die Landesherrschaft. Sie bedeutete möglichst umfassende Herrschaft über ein bestimmtes Gebiet (Territorium) und alle darin ansässigen Personen. Die dazu notwendige Zusammenfassung unterschiedlicher Herrschaftsrechte (z.B. Grundherrschaft, hohe Gerichtsbarkeit, Zoll-, Münz- und Steuerrechte) gelang dem Hochadel aufgrund der Schwäche des Königtums. Der niedere Adel, die Städte und die Geistlichkeit traten dem Landesherrn seit dem 13. und 14. Jh. als Landstände mit dem Recht der Steuerbewilligung gegenüber. Diese Ansätze zum modernen Flächenstaat entwickelten sich in Deutschland, im Gegensatz zu Frankreich, nicht zentral, sondern in den Territorien.

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